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논문 기본 정보

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연구보고서
저자정보
저널정보
한국형사법무정책연구원 형사정책연구원 연구총서 한국형사정책연구원 연구총서 08-18-01
발행연도
2008.12
수록면
1 - 2 (158page)

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Am 11. Juni, 2007 hat das Justiziministerium eine Sonderkommission fur die Strafrechtsreform neu einberufen. Zugleich hat es die praktischen Angelegenheiten der Reformarbeit deutlich gemacht. Darunter findet man, daß die außerhalb des Strafgesetzbuches geregelten Nebenstrafgesetze moglichst in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden soll.
In Korea gibt es zahlreiche Nebenstrafgesetze(strafrechtliche Sondergesetze) wie das Strafscharfungsgesetz gegen die Gewaltkriminalitat(1961), das Strafscharfungsgesetz gegen bestimmte Delikte(1966) wie Bestechung, Menschenraub, gewohnheitlicher Diebstal und Raub, u.s.w., das Strafscharfungsgesetz gegen Wirtschftkriminalitat(1983), das Sondergesetz zur Bestrafung und zum Krimalprozeß(1990), das Sondergesetz bezuglich auf der gewaltsamen sexualen Kriminalitat(1994), u. a.
Diese Nebenstrafgesetze enthalten in sich wichtige Probleme. Vor allem sind zahlreiche Vorschriften dieser Nebenstrafgesetze mit denjenigen des Strafgesetzbuches verdoppelt. Da die Nebenstrafgesetze als Sondergesetz bevorzugt angewandt werden sollen, werden die betreffende Vorschriften des Strafgesetzbuches zur Anwendung ausgescholoßen. Viele Vorschriften des Strafgesetzbuches sind dadurch unfahig geworden. Auffallend ist ferner daß die Strafdrohung der Bestimmungen dieser Nebenstrafgesetze viel hoher als diejenige des geltenden Strafgesetzbuches ist. Darum zeigt sich die Kritik, die diese hohe Strafdrohung nicht angemessen und zwar unerwunscht ist. Außerdem ist die soziale Situation auch viel verandert, diese Nebenstrafgesetze aufgestellt werden zu lassen.
Als Richtung der Einfuhrung der Vorschriften der Nebenstrafgesetze zum Strafgesetzbuch laßt sich festhalten, ① die verdoppelten Vorschriften der Nebenstrafgesetze auszustreichen, ② nur inhaltlich und formell angemessene Vorschriften der Nebenstrafgesetze anzunehmen, ③ die Strafdrohungen der eingefuhrten Vorschriften zu mildern und ④ Verwaltungsunrecht in großem Umfang zu entkriminalisieren.
Nach der Einfuhrung der Vorschriften der Nebenstrafgesetze ware es wunschenswert, diese, besonders das Strafscharfungsgesetz gegen Gewaltkriminalitat, das Strafscharfungsgesetz gegen bestimte Delikte, das Strafscharfunggesetz gegen Wirtschaftkriminalitat, das Sondergesetz zur Bestrafung und zum Kriminalprozeß, und das Sondergesetz bezuglich auf der gewaltsamen sexualen Kriminalitat abzuschaffen.

목차

국문요약
제1장 서론
제2장 주요국의 형사특별법 정비동향
제3장 특별형법전의 특성과 문제점
제4장 형사특별법정비의 기본방향
제5장 결론
참고문헌
Abstract

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이 논문과 연관된 판례 (1)

  • 대법원 1989. 6. 13. 선고 88도1983 판결

    가. 항소심이 항소이유에 포함되지 아니한 사유로 제1심판결을 파기하고 자판한 때에는 항소이유의 당부에 관하여 따로 설시하지 않더라도 그에 대한 판단이 있는 것으로 해석할 수 있다.

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