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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
저자정보
김형섭 (국립 한밭대학교)
저널정보
한양법학회 한양법학 한양법학 제26권 제1집 통권 제49집
발행연도
2015.2
수록면
51 - 76 (26page)

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Die wirtschaftliche Betatigung der offentlichen Hand tragt durch Erfullung der notwendigen Staatsaufgaben zur Verwirklichung der Offentlichen Interessen als Transsubstantiation der Staatszwecke bei. Hierfur fuhrt die offentliche Hand durch verschiedene Organisationsformen wirtschaftliche Tatigkeiten aus. Zudem obliegt dem Staat eine Legitimationspflicht fur seine wirtschaftliche Betatigung. Also muss die Legitimation im Zusammenhang der Erfullung seiner Aufgaben von Fall zu Fall gepruft werden. In Korea kann in Bezug auf den Regelungsrahmen kein generelles Gebot oder Verbot der wirtschaftlichen Betatigung der offentlichen Hand unmittelbar aus der koreanischen Verfassung abgeleitet werden. Doch gibt es verschiedene verfassungsrechtliche Direktiven bzw. Anforderungen, die als Bedingungen und Schranken gelten, deren die wirtschaftliche Betatigung des Staates zugrunde liegt.
Fur die wirtschaftliche Betatigung der offentlichen Hand kommen grundsatzlich alle privatrechtlichen Organisationsformen in Betracht, die auch den privaten Unternehmen offen stehen. In den Kommunen finden sich zahlreiche offentlichen Unternehmen, die in der Rechtsform der Aktiengesellschaft oder der Gesellschaft mit beschrankter Haftung betrieben werden. Dabei konnen sie entweder ausschließlich oder nur teilweise(gemischtwirtschaftliches Unternehmen) in offentlicher Hand stehen. Heutzutage im Zeitalter der Privatisierung und des Gewahrleistungsstaates die Suche nach Kooperationsformen der offentlichen Hand mit der Privatwirtschaft bedeutsam. Hierbei konnen demnach Private in der Erscheinungsform von Public Private Partnership an der Erfullung offentlicher Aufgaben beteiligt werden. Dennoch wird als Public Private Partnership(PPP), auch Offentlich-Private Partnerschaft(OPP), die Mobilisierung privaten Kapitals und Fachwissens zur Erfullung staatlicher bzw. offentlicher Aufgaben bezeichnet. Die intensivste Form des PPP findet im Rahmen der sog. gemischtwirtschaftlichen Unternehmen statt, die sowohl offentliche als auch private Anteilseigner haben.
Die unverhaltnismaßige Ausweitung der wirtschaftlichen Betatigung der offentlichen Hand verursacht eine Belastung des Volkes und hat Nebenwirkungen, die damit zur Schrumpfung der Marktfunktion fuhren. Der ausgewogenen Entwicklung der privaten und offentlichen Bereiche kommt demnach eine große Bedeutung zu.

목차

Ⅰ. 들어가며
Ⅱ. 공임무수행과 민영화현상
Ⅲ. 공사협력(민관협력)방식의 경제활동
Ⅳ. 나가며
참고문헌
Zusammenfassung

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