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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
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노동법이론실무학회 노동법포럼 노동법포럼 제11호
발행연도
2013.10
수록면
229 - 260 (32page)

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Die vorliegende Abhandlung ist ein kurzer Bericht über eine Verhandlung des 35. deutschen Juristenstentages, der 1928 in Salzburg gehalten wurde. Dabei handelt es sich um die Verhandung der Abteilung 'Wirtschafts- und Finanzrecht' über das Thema 'Der strafrechtliche Schutz der Arbeitskraft'. Auf dieser Bühne traten zwei prominente Rechtswissenschftler auf, nämlich Gustav Radbruch, einer der bekantesten Rechtsphilosophen des 20 Jahrhunderts einerseits und Hugo Sinzheimer, der Vater des deutschen Arbeitsrechts andererseits. Im Vorfeld des Juristentages hat Radbuch in einem kleinen Aufsatz dafür plädiert, die Arbeitskraft mittels des Strafrechts zu schützen. Demgegenüber hat Sinzheimer aufgrund seiner festen Überzeugung über die Autonomie des Arbeitsrechts und auch über die Selbsthilfekraft der Arbeiterklasse an der Einmischung des Stafrechts in die Arbeitsverhältnisse eine grundlegende Kritik ausgeübt. Gleichzeitig sah er in der Kliminalisierung eine große Gefahr,weil das Strafrecht dessen Spieß umdrehen und als Waffe gegen die Arbeitnehmer verwendet werden kann. So bewertete er den strafrechtlichen Schutz der Arbeitskraft als einen zweischneidigen Schwert. Vor diesem Hintergrung optierte Sinzheimer für die Verstärkung und Fortbildung der sozialgesetzgeberischen Maßnahmen als besten Weg zum Arbeitskraftschutz. Im Rahmen der Verhandlung hat Radbruch bei beinah allen Punkten seine frühre Ansichten hinter sich lassen und die Berechtigung der Sinzheimer‘s Kritik bestätigen. Diese wissenschaftliche Auseinandersetzung muss eine große Anregung dafür gegeben haben, dass Radbruch später sein soziales Rechtsdenken entwickelt hat. Der Verfasser hofft, dass dieser kleine historische Reisebericht einen Anlass dazu bieten könnte, über das Verhältnis von Arbeits- und Strafrecht bzw. die Rolle des Arbeitsstrafrecht in der gesamten Rechtsordnung kritisch nachzudenekn.

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