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한국비교공법학회 공법학연구 공법학연구 제6권 제3호
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    초록·키워드

    Man versteht als offentliche Abgaben im allgemeinen nur Geldleistungen, deren wichtigste die Steuern, Gebuhren und Beitrage sind. Steuern sind einmalige oder laufende Geldleistungen, welche ohne bestimmte Gegenleistungen von einer offentlich-rechtlichen Korperschaft kraft eigener oder abgeleiteter Finanzhoheit allen auferlegt werden, bei denen der leistungspflichtbegrundende Tatbestand zutrifft. Anders als Beitrage bestehen sie keine Verknupfung von Leistung und Gegenleistung.
    Beitrage sind Geldleistungen, die zur vollen oder teilweisen Deckung des Aufwands einer offentlichen Einrichtung von denjenigen erhoben werden, denen die Herstellung oder der Bestand der Einrichtung besondere Vorteile gewahrt. Es ist nicht notwendig, daß die Vorteile von dem Pflichtigen wirklich wahrgenommen werden, es genugt die Moglichkeit dazu. Anders als bei der Gebuhren besteht also keine unmmielbare Verknupfung von Leistung und Gegenleistung.
    Gebuhren sind Geldleistungen, die als Gegenleistung fur eine besondere Inanspruchnahme der Verwaltung von denjenigen erhoben werden, auf deren Veranlassung oder in deren Interesse die Inanspruchnahme erfolgt. Anders als beim Beitrag besteht also eine unmmielbare Verknupfung von Leistung und Gegenleistung; die bloße Moglichkeit der Inanspruchnahme genugt nicht.
    In seinem Urteil hat der koreanische verfassungsgericht die ihre 4 verfassungsrechtlichen Zulassigkeitskriterien der Beitrage, namlich Gruppenhomogenitat, Sachnahe, Gruppenverantwortung und Gruppennutzigkeit, angenommen.

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      UCI(KEPA) : I410-ECN-0101-2009-362-016081718