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저널정보
부산대학교 법학연구소 법학연구 法學硏究 第43卷 第1號 通卷 第51號
발행연도
2002.12
수록면
85 - 98 (14page)

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Im Prinzip werden Patente fur Erfindungen erteilt, die neu sind, eine gewerbliche Verwertung erlauben und eine erfindungshohe besitzen. Es gibt Stoffpatente und Verfahrenspatente. Ein Patent fur einen operativen Eingriff wird in Korea und Deutschland abgelehnt, da hier nicht die gewerbliche Anwendbarkeit gegeben sei. Patentschutz wird einer chemischen Verbindung als Atzneimittel in Korea und Deutschland zugesprochen. Zur Zeit ist der Patentschurz des Klonens zu therapeutischen Zwecken eine aktuelle Frage.
In Bezug datauf spricht man viel uber die Zulassigkeit der Stammzellforschung und therapeutischen Klonens in der jungst vetgangenen Zeit. In Deutschland ist das Verbot der Verwendung menschlicher Embryonen in mißbtauchlicher Weise nach § 3 StGB territorial beschrankt. Jedoch wird die Erteilung von Patenten fur das Klonen zu therapeutischen Zwecken in der Zukunft zulassig sein. Als Hintergrund gilt es, dass zwei Firmen aus den Vereinigten Staaten ein Patent fur das Klonen von Embryos beantragt haben, sowohl menschlichen Embryos als auch gemischten Embryos von Schweinen und Menschen. In diese Situation gewahrt die Richtlinie des Europaischen Parlaments Patente fur fast alle biotechnologischen Neuerungen.
Am 18.10.2000 hat die Bundesregierung durch Kabinettsbeschluss den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie uber den Schutz biotechnologischer Erfindungen beschlossen. In § 2 Abs. 2 ParG-E werden Patente nicht erteilt fur 1. Verfahren zum Klonen von menschlichen Lebewesen, 2. Verfahren zur Veranderung der genetischen Identitat der Keimbahn des menschlichen Lebewesens, 3. die Verwendung von menschlichen Embryonen zu industriellen oder kommerziellen Zwecken, 4. Verfahren zur Veranderung der genetischen Identitat von Tieren. die geeignet sind, Leiden dieser Tiere ohne wesentlichen medizischen Nutzen fur den Menschen oder das Tier zu verursachen.
Daher schließt § 2 Abs. 2 PatG-E nicht Patente fur Verfahren zum therapeutischen Klonen aus. Das Gleiche konnte in Korea Anwendung finden, weil der LebenmoralGG-E von 2002 in Korea als Ausnahme die Forschung der menschlichen Embryonen erlaubt, unter der Voraussetzung, dass der staatliche Lebensmoralberarungsausschuß nach wiederholten Beratungen einverstanden ist. Das Parentwesen ist international uneinheitlich. Jedoch ist die Zulassigkeit der therapeutischen Klonens eine weltweit einheitliche Tentenz. Aus diesem Grund sollte der Patenzschutz des Klonens zu therapeutischen Zwecken auch in Korea sogleich garantiert werden.

목차

Ⅰ. 序言
Ⅱ. 생명공학기술과 특허
Ⅲ. 인간배아 복제기술과 특허
Ⅳ. 結語
Zusammenfassung

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