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초록·키워드
In der Gegenwart ist die ambulante Sanktion im strafrechtliche Rechtsfolgensystem in aller Munde, die mit nichtfreiheitsentziehenden Maßnahmen gleichstehen. Die Sozialwandel und die Humanisierung des Strafrechts weisen darauf hin, dass der stationare Strafvollzug nur ausnahmsweise und falls unbedingt geboten in Betracht kommen soll.
So wurden in den letzten Jahren im internationalen Bereich unterschiedliche Kriminalsanktionen bezuglich ihrer Effekte vor allem hinsichtlich spateren Legalverhaltens vergleichend untersucht, wobei sich vielfach zeigte, dass die Erfolgschance unterschiedlicher Sanktionsmittel weitgehend gleich, in einem weiten Bereich austauschbar ist. Daraus ergibt sich die Konsequenze, dass die ambulante Sanktion de lege late weiter entwickelt und ausgebaut, de lege ferenda neue Sanktion wie Wiedergutmachung sowie elektronisch uberwachter Hausarrest in das koreanische Strafgesetzbuch eingefuhrt werden.
Auf der anderen Seite gibt das geltende koreanische Sanktionensystem den Gerichten zu wenige Gestaltungsmoglichkeiten, um auf die Bagatellkriminalitat und mittelschwere Kriminalitat angemessen zu reagieren. Ziel der Reform der ambulanten Sanktionen, die z.B. Strafaussetzung mit(oder ohne) Bewahrung, Verwarnung mit Strafvorbehalt, Geldstrafe, gemeinnuzige Arbeit, Wiedergutmachung und elektronisch uberwachter Hausarrest umfassen, ist es, die Vollstreckung von kurzen Freiheitsstrafe moglichst zu vermeiden.
Unerwunschte Nebenwirkungen von Freiheitsstrafe, die heute auch in der koreanischen Strafvollzugspraxis gefunden werden konnen, sollen verhindert werden. Die in dieser Arbeit gezeigten Reformvorschlage hinsichtlich der ambulanten Sanktionen, also Ausbau und Einfuhrung der Sanktionen ohne Freiheitsentzug, dienen dem strafrechtlichen Rechtsguterschutz einerseits, der Effizienzsteigerung andererseits.
Daruber hinaus sollen bei der Reformuberlegung die einzelnen Sanktionen mit der Opferperspektive kombiniert werden, um die Interesse der Opfer wirksam zu berucksichtigen. In diesem Sinne werden die Inhalte dieser Arbeit in folgender Weise gegliedert.
Ⅰ. Einleitung
Ⅱ. Die Probleme und Mangel des geltenden Sanktionensystems
Ⅲ. Stellenwert der ambulanten Sanktion im strafrechtlichen Sanktionensystem
Ⅳ. Ausbau und Einfuhrung einzelner Sanktionsmitteln
1. Reform der Strafaussetzung
2. Erweiterung der Verwarnung mit Strafvorbehalt
3. Einfuhrung des Tagesatzsystems in Geldstrafe
4. Einfuhrung der Wiedergutmachung und Tater-Opfer-Ausgleichs
5. Erweiterung der gemeinnuzige Arbeit
6. Einfuhrung des elektronisch uberwacht Hausarrestes
Ⅴ. Zusammenfassung and einxelne Tehesen
So wurden in den letzten Jahren im internationalen Bereich unterschiedliche Kriminalsanktionen bezuglich ihrer Effekte vor allem hinsichtlich spateren Legalverhaltens vergleichend untersucht, wobei sich vielfach zeigte, dass die Erfolgschance unterschiedlicher Sanktionsmittel weitgehend gleich, in einem weiten Bereich austauschbar ist. Daraus ergibt sich die Konsequenze, dass die ambulante Sanktion de lege late weiter entwickelt und ausgebaut, de lege ferenda neue Sanktion wie Wiedergutmachung sowie elektronisch uberwachter Hausarrest in das koreanische Strafgesetzbuch eingefuhrt werden.
Auf der anderen Seite gibt das geltende koreanische Sanktionensystem den Gerichten zu wenige Gestaltungsmoglichkeiten, um auf die Bagatellkriminalitat und mittelschwere Kriminalitat angemessen zu reagieren. Ziel der Reform der ambulanten Sanktionen, die z.B. Strafaussetzung mit(oder ohne) Bewahrung, Verwarnung mit Strafvorbehalt, Geldstrafe, gemeinnuzige Arbeit, Wiedergutmachung und elektronisch uberwachter Hausarrest umfassen, ist es, die Vollstreckung von kurzen Freiheitsstrafe moglichst zu vermeiden.
Unerwunschte Nebenwirkungen von Freiheitsstrafe, die heute auch in der koreanischen Strafvollzugspraxis gefunden werden konnen, sollen verhindert werden. Die in dieser Arbeit gezeigten Reformvorschlage hinsichtlich der ambulanten Sanktionen, also Ausbau und Einfuhrung der Sanktionen ohne Freiheitsentzug, dienen dem strafrechtlichen Rechtsguterschutz einerseits, der Effizienzsteigerung andererseits.
Daruber hinaus sollen bei der Reformuberlegung die einzelnen Sanktionen mit der Opferperspektive kombiniert werden, um die Interesse der Opfer wirksam zu berucksichtigen. In diesem Sinne werden die Inhalte dieser Arbeit in folgender Weise gegliedert.
Ⅰ. Einleitung
Ⅱ. Die Probleme und Mangel des geltenden Sanktionensystems
Ⅲ. Stellenwert der ambulanten Sanktion im strafrechtlichen Sanktionensystem
Ⅳ. Ausbau und Einfuhrung einzelner Sanktionsmitteln
1. Reform der Strafaussetzung
2. Erweiterung der Verwarnung mit Strafvorbehalt
3. Einfuhrung des Tagesatzsystems in Geldstrafe
4. Einfuhrung der Wiedergutmachung und Tater-Opfer-Ausgleichs
5. Erweiterung der gemeinnuzige Arbeit
6. Einfuhrung des elektronisch uberwacht Hausarrestes
Ⅴ. Zusammenfassung and einxelne Tehesen
본문·목차
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