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초록·키워드
Bei diesem Aufsatz wird die Frage nach der Verfassungswidrigkeit einer Institution der Besteuerung uberprueft, die im geltenden Gesetz uber die Pauschale Steuer auf eine oder mehrere unbeweglichen Sachen per Haushaltseinheit zusammengerechnet aufzuerlegen ist. Sie ist aus mehreren Blickpunkten zu bewerten: erstens vom Institutsgarantie des Ehe- und Familienschutzes in Art. 36 I KV, zweitens vom Verhaltnismaßigkeitsprinzip als Grenz gegenuber dem Gesetzgeber, und drittens von der rechtsvergleichenden Untersuchungen uber Rechtsprechungen des deutschen BVerfG und des koreanischen KVerfG, insbesondere in Bezug auf die uber die koreansichen Besteuerung auf Vermogenseinkommen durch Zusammenrechnung per Haushalt.
Es ist zuerst festzustellen, dass in Bundesrepublik Deutschland die Einkommen von Familienangehorigen wegen der nachteiligen Progressionswirkung fuer Einkommensteuerzwecke nicht kumuliert werden, weil es sonst verfassungswidrig gegen Art. 6 Abs. 1 GG ware, indem dadurch die Heiratenen im Verglich mit den Nicht-Heiratenen ohne vernunftigen Gruende ungleich behandelt wurden. Der Fall ware dabei es, in Korea die Vermogenssteuer per Zusammenrechnung zwischen Ehepaar nach altem Koreanische Einkommenssteurgesetz aufzuerlegen, d.h. verfassungswidrig also gegen Art. 36 Abs. 1 KV. Hier ist sie fur vernunftig zu halten und damit zu begrunden, dass die Pauschale Besteuerung per Haushaltseinheit nach geltendem koreanischem Gesetz auch gegen das Verhaltnismassigkeitsprinzip d.h. das Geeignetheits-und Erforderlichkeitsprinzip zu verstossen ist. Es ware empfehlenswert, die Institution der Pauschale Besteuerung auf Vermoegen per Haushaltseinheit insofern verbessernd zu andern, als verfassungsmassig.
Es ist zuerst festzustellen, dass in Bundesrepublik Deutschland die Einkommen von Familienangehorigen wegen der nachteiligen Progressionswirkung fuer Einkommensteuerzwecke nicht kumuliert werden, weil es sonst verfassungswidrig gegen Art. 6 Abs. 1 GG ware, indem dadurch die Heiratenen im Verglich mit den Nicht-Heiratenen ohne vernunftigen Gruende ungleich behandelt wurden. Der Fall ware dabei es, in Korea die Vermogenssteuer per Zusammenrechnung zwischen Ehepaar nach altem Koreanische Einkommenssteurgesetz aufzuerlegen, d.h. verfassungswidrig also gegen Art. 36 Abs. 1 KV. Hier ist sie fur vernunftig zu halten und damit zu begrunden, dass die Pauschale Besteuerung per Haushaltseinheit nach geltendem koreanischem Gesetz auch gegen das Verhaltnismassigkeitsprinzip d.h. das Geeignetheits-und Erforderlichkeitsprinzip zu verstossen ist. Es ware empfehlenswert, die Institution der Pauschale Besteuerung auf Vermoegen per Haushaltseinheit insofern verbessernd zu andern, als verfassungsmassig.
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