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(청주대학교)
저널정보
한양법학회 한양법학 한양법학 제23집
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    초록·키워드

    In Bezug auf die Bekampfung der Straftaten von Unternehmen wird uber die folgende Frage heftig diskutiert: Ob die Unternehmensstrafe im Strafrecht eingefuhrt werden soll. Der Grund dafur liegt vor allem daran, dass das Individualstrafrecht im Rahmen der Bekampfung der Straftaten von Unternehmen als erfolglos erwiesen ist, weil die kompliziert organisierten Unternehmensstrukturen die Schwierigkeiten vorbereiten, die tatverantwortlichen naturlichen Personen zu ermitteln und die Verdacht auf Straftaten zu beweisen.
    Aber die Unternehmensstrafe stosst auf das Problem, dass der heute in unserem Strafrecht allgemein anerkannte normative Schuldbegriff die personliche Vorwerflichkeit einer rechtlich fehlerhaften Willensbildung und Willensbetatigung bedeutet. Dem Unternehmen als der juristischen Person fehlt es an einer Willensbildung und Willensbetatigung.
    Vor diesem Hintergrund konnen die Geldbusse im koreanischen Ordnungswidrigkeitengesetz, das am kommenden 22. 6. in Kraft tritt, und die Massnahmen, die nicht die Schuld, sondern die kunftige Wiederholungsgefahr der betroffen Straftat voraussetzen, als die geeigneten Sanktionen gegen Unternehmen in Betracht kommen.
    Hoffentlich kann dieser Vorschlag, die Geldbusse und Massnahmen als Sanktion gegen Unternehmen einzusetzen, bei weiteren Forschungen uber die Unternehmenshaftung und bei der lauftenden Revisionsarbeit uber die Parallelbestrafungsvorschriften eine gute Hilfe leisten.

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      UCI(KEPA) : I410-ECN-0101-2013-360-000706309