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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
저자정보
장병일 (동아대학교)
저널정보
(사)한국사법학회 비교사법 비교사법 제17권 제1호(통권 제48호)
발행연도
2010.3
수록면
119 - 150 (32page)

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Im zivilrechtlichen Gesetzbuch in der ehemaligen deutschen demokratischen Republick (ZGB) war bei der Ausgestaltung der Drittnutzungsverhaltnisse das Interesse eines privaten Eigentumer von vornherein nahezu gegenstandlos geworden. Statt dessen spielt in diesem Bereich sozialistisches Eigentum eine große Rolle, was in zahlreichen Schutz- und Sofaltpflichtungen des Nutzers seinen Niederschag findet. Im Vordergrund der ZGB-Regelungen steht uberwiegend oder ausschlißlich das Nutzungsinteresse des Burgers an Sachen und Rechten, die ihm nicht gehoren.
Um die Rechtzintitutionen des Nutzungsinteressen sich zu befassen, ist ein jeweiligen ein Vergleich zwischen beiden Rechtssystem durchgefuhrt. Infolgedessen konnte eine Losung fur die beiden Korea(d.h. Sud- und Nord-) bei den sachenrechtlichen Probleme liefern.
Die Bodennutzungsarte in ehemaligen DDR sind ① Bodennutzung fremder Grundstucke zur Errichtung von Bauten, ② Bodennutzung fremder Grundstucke von Burger zur Anplanzung, ③ Mitbenutzungsrecht an fremden Grundstucke.
?super ficies sole cedit? ist ein Prinzip im BGB(§94,I,①). Danach sind die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen, insbesondere Gebaude, sowie die Erzeugnisse des Grundstucks, ein wesentlicher Bestandteil des Grundstucks. Gegenteil zu diesem Prinzip wurde Gebaude als ein selbstandigen Eigentum gegolten. Diese Angabe bedeutet die Anerkennung der Verkehrsmoglichkeit solchen
Sachen. Danach hat die ehemaligen DDR haben die Rechtsinstitutionen vorbereitet. Diese Phanomen waren in sozialistischen Lander(ink. Nord Korea) gleich, weil die gleich politische Ideologie hatten. Die Voraussetzung fur die selbstandigen Eigentum auf der Bodenflache ist die Existenz von der Nutzungsmoglichkeit an den Bodenflachen. Dafur brauchte eine Nutzungsinstitution. Die Erfassung der Nutzungsinstitution ist ein Schlussel fur diese Untersuchung. Nach dieser Untersung versucht die ahnliche Institution im BGB zu finden. Dadurch konnte die Leitfaden fur die sachenrechtliche Problem bei der Einheit zwischen beiden Korea anbieten, weil koreanisch Rechtssystem ahnlich wie deuschen Rechte sind.
Nach der Forge dieser Untersuchung ① Bodennutzung fremder Grundstuke zur Errichtung von Bauten ist mit dem Erbbaurechte i.S.v, BGB ② Bodennutzung fremder Grundstucke von Burger zur Anplanzung ist mitn dem Landpacht i.S.v, BGB, und ③ Mitbenutzungsrecht an fremer Grundstucke ist mit dem Grunddiestbarkeit i.S.v, BGB vergleibar. Aber der Begriff von Landpacht ist unter dem koreanischen Rechtssystem ganz fremd. Damit konnte landwirtschaftliche Bodennutzung im kleingarten gelten als Landwirtschatlicht Miete i.S.v koreanischen burgerlichen Gesetzbuch. Und noch genaue Anwendungen im Korea ist jetzt unmoglich, deswegen musste nachher Fall zu Falll die Anwendung finden.

목차

Ⅰ. 연구의 필요성 및 범위
Ⅱ. 건조물설치를 위한 타인소유 토지의 이용
Ⅲ. 텃밭 이용과 휴양을 위한 타인소유 토지이용
Ⅳ. 토지의 공동이용
Ⅴ. 결론
참고문헌
Zusammenfassung

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