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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
저자정보
현소혜 (서강대학교  )
저널정보
(사)한국사법학회 비교사법 비교사법 제19권 제2호(통권 제57호)
발행연도
2012.5
수록면
627 - 666 (40page)

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Das ZGB will das typengebundenheitliche Vormundschaftrecht zum neuen Erwachsenenschutzrecht vom 1.1.2013. umsetzen. Das neue Erwachsenenschutzrecht unterscheidet zwischen die eigene Vorsorge und die behordlichen Massnahmen. Die eigene Vorsorge ist ein Vorsorgeauftrag, mit der die betroffene Person eine andere, fur sie zu handeln, wenn sie selbst urteilsunfahig wird, beauftragt. Die behordliche Massnahme tritt auf, wenn es kein Vorsorgeauftrag gibt, und sie erforderlich zum Schutz des Persons mit dem Schwachezustand ist. Das neue Recht sieht vier Arten der Beistandschaft als die behordliche Massnahme, Begleitbeistandschaft, Vertretungsbeistandschaft, Mitwirkungsbeistandschaft und umfassende Beistandschaft.
Das neue Erwachsenenschutzrecht unterstreicht insbesondere Personensorge. Erstens, die Begleitbeistandschaft bietet die umfassende Begleitungsbedienung fur die schutzbedurftigen Personen im Rahmen des alltaglichen Lebens. Zweitens, die Patientenverfugung wird eingefuhrt, so daß das Selbstbestimmungsrecht uber den Eintritt der Urteilsunfahigkeit hinaus durchgesetzt werden kann. Drittens, die vertretungsberechtigte Person, d.h. der Beistand mit einem Vertretungsrecht bei medizinischen Massnahmen soll nach dem mutmaßlichen Willen und den Interessen der urteilsunfahigen Person entscheiden, wenn die Patientenverfugung fehlt. Viertens, die betroffene Person darf gegen oder ohne ihren Willen in einer geeigneten Einrichtung untergebracht werden, wenn sie an einer psychischen Storung oder an geistiger Behinderung leidet oder schwer verwawhrlost ist, und die notige Behandlung oder Betreuung nicht anders erfolgen kann, aber mit den einigen Einschrankungen. Funftens, das neue ZGB fuhrt das Ersetzungssystem des Beistandschaftes ein, also kann die Person im Schwachezustand ohne Beistand auch durch den Ehegatte oder die nahen Verwandten geschutzt werden.
Das neue schweizerische Erwachsenenschutzrecht macht uber die Reform des koreanischen Betreuungssrecht Andeutungen machen. Insbesondere sollen die Vorschriften uber die personlichen Pflege erganzt werden, soll die Patientenverfugungen eingefuhrt werden, sollen die Artikel uber die Einwilligung bei medizinischen Massnahmen und die fursorgerische Unterbringung reformiert werden, und soll schließlich das Ersetzungssystem des Betreuungsrechts fur die urteilsunfahige Personen ohne Betreuer erfindet werden. Sonst kann das neue koreanische Betreuungsrecht wegen groß Aufwand und die Konflikt mit den gegenwartigen Vorschrift keinen Erfolg haben.

목차

Ⅰ. 들어가면서 : 소개의 필요성
Ⅱ. 현행 스위스 민법상의 후견제도와 개정경과
Ⅲ. 스위스 개정민법상 성년후견제도
Ⅳ. 스위스 개정민법상 성년후견대체제도(Massnahmen von Gesetzes wegen fur urteilsunfahige Personen)
Ⅴ. 후견제도의 운영과 실태
Ⅵ. 나가면서 : 우리 법에의 시사점
참고문헌
Abstract

참고문헌 (4)

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