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초록· 키워드
Das Hauptanliegen dieser Abhandlung liegt darin, die grundlegenden Probleme aufzuzeigen, die in den letzten zehn Jahren in den Verfassungsgerichtsentscheidungen auf dem Gebiet des Organstreitverfahrens an den Tag gekommen sind, und dafur eine Losung zu finden. Die hier zu behandelnden wichtigen Themen sind folgendes. Erstens, stellt sich die Frage, wie das Verfassungsgericht den Verfahrenszweck versteht. Je nachdem, ob man den Verfahrenszweck als von objektiver Natur oder als von subjektiver Natur ansieht, wird uber die Wirkung der Rucknahme des Antrags oder das Erfordernis des Rechtsschutzinteresses anders entschieden. Daher ist es von grober Bedeutung, dier Rechtsnatur des Verfahrens festzustellen. Zweitens, ist die Frage zu behandeln, ob trotz des Fehens einer ausdrucklichen Gesetzesbestimmung in dem Verfassungsgerichtsgesetz fur antragstellende Organteile die Moglichkeit, in Prozebstandschaft Rechte des Gesamtorgans geltend zu machen, zu gewahren ist. Drittens, ist der Frage nachzugehen, ob ein Organstreitverfahren sich gegen ein Gesetz richten kann, falls Rechtsverletzungen durch den Inhalt gesetzlicher Regelungen eintritt, und wie der Entscheidungsinhalt aussieht, wenn das Verfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes feststellen soll. Viertens, ist die Frage zu erortern, ob das Verfassungsgericht sich im Organstreitverfahren darauf beschranken sollte, lediglich festzustellen, ob die beanstandete Mabnahme gegen die Verfassung verstobt, oder ob es daruber hinaus die Mabnahme selber anfechten kann beziehungsweise die Verpflichtung des Antragsgegners zur Vornahme bestimmter Mabnahme aussprechen kann.
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