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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
저자정보
저널정보
중앙법학회 중앙법학 중앙법학 제17집 제1호
발행연도
2015.3
수록면
49 - 86 (38page)

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Seit 21. 11. 2014 ist in Korea das neue Elektizitatswirtschaftsgesetz in Kraft. Die bisher geschlossenen Versorgungsgebiete bei Strom sind abgeschafft. Fur den Strombereich wird ein Konzept des verhandelten Netzzugangs umgesetzt. Folgt man politischen Willensbekundungen, ist Energieeffizienz eine zentrale Klimaschutzstrategie. Fur eine Energieeffizienzregulierung bieten sich verschiedene Grundstrategien an. Fur hiesige Zwecke lassen sich diese in zwei Typen einteilen, die in unterschiedlichem Maße zum Regulierungsansatz des Energiebinnenmarktrechts passen. Eine Energieeffizienzregulierung kann einerseits energieversorgungsseitig ansetzen, indem den Energieversorgungsunternehmen eine Pflicht zur Energieeffizienzsteigerung auferlegt wird, die sie bei der Energieerzeugung/-umwandlung, beim Energietransport oder auch bei der Versorgung von Letztverbrauchern realisieren mussen. Andererseits kann regulatorisch unmittelbar am Energieverbrauch angesetzt werden, indem energieverbrauchsrelevante Prozesse und Produkte im weitesten Sinne reguliert werden. Dies kann mittels unterschiedlicher Instrumente wie etwa Energieeffizienzstandards oder Energieeffizienzkennzeichnungspflichten geschehen. Weiterhin mussen der Staat bzw. die Regulierungsbehorden den Energieversorgungsunternehmern nachdrucklich empfehlen, den Stromverbrauch zu optimieren, indem sie beispielsweise Energiemanagementdienstleistungen anbieten, neuartige Preismodelle entwickeln oder gegebenenfalls intelligente Messsysteme oder intelligente Netze einfuhren. Thematisch verwandt bestimmt dass die Kunden haufig genug in angemessener Form uber ihren tatsachlichen Stromverbrauch und ihre Stromkosten informiert werden, um ihren eigenen Stromverbrauch regulieren zu konnen und gewahrleist der Staat, dass intelligente Messsysteme eingefuhrt werden, durch die die aktive Beteiligung der Verbraucher am Stromversorgungsmarkt unterstutzt wird. Eine weitere Neuerung sind Effizienzvorgaben fur den Netzbetrieb. Der Verteilernetzbetreibertragt die Verantwortung dafur, in seinem Gebiet unter wirtschaftlichen Bedingungen ein sicheres, zuverlassiges und effizientes Elektrizitatsverteilernetz unter gebuhrender Beachtung des Umweltschutzes und der Energieeffizienz zu betreiben, zu warten und auszubauen. Das Energieeffizienzrecht kann sich durchaus auch Effekte des Binnenmarktmechanismus an sich zunutze machen. Das Energieeffizienzrecht ist nicht zwingend auf den Einsatz ordnungsrechtlicher Regelungen beschrankt. Energieeffizienz lasst sich auch im Wege marktformiger Steuerungsmechanismen fordern. Ein reibungslos funktionierender Markt sollte auch die Verbraucher durch geeignete Maßnahmen zu einer effizienteren Nutzung der Energie motivieren. Warum der Energiebinnenmarkt beim Verbraucher einen spezifischen Anreiz zu Energieeffizienz schaffen sollte, bleibt hier allerdings unklar. Grundsatzlich sollte man davon ausgehen, dass der Binnenmarkt zur Senkung der Energiepreise fuhrt und damit den Anreiz zur Effizienzsteigerung eher verringert. Jedoch kann der Energiebinnenmarkt mittelbar tatsachlich auch effizienzsteigernde Effekte entfalten. Ermoglicht die Marktoffnung dem Energieverbraucher die Auswahl unter verschiedenen Anbietern, so kann er diesen auch nach der Qualitat seiner Energieeffizienzdienstleistungen auswahlen. Die Effektivitat der ordnungsrechtlichen Verpflichtung von EVUs zu Energiedienstleistungen wird so durch die Moglichkeit wettbewerblicher Nachfrage von Energiedienstleistungen potenziert. Erganzt wird dies durch klassische Instrumente der Kontextsteuerung durch Information: Intelligente Messsysteme und unternehmerische Informationspflichten haben den Zweck, dem Kunden die eigenen Energiekosten transparent zu machen und damit zu einem energiesparenden Verhalten insbesondere zur Auswahl eines - entsprechende Versorgungsleistungen anbietenden EVUs - zu motivieren und zu befahigen Funktioniert diese Verknupfung, wird das Wettbewerbspotenzial des Energiebinnenmarktrechts fur die Ermoglichung energieeffizienten Verhaltens nutzbar gemacht.

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