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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
저자정보
저널정보
한국경영법률학회 경영법률 경영법률 제19권 제2호
발행연도
2009.1
수록면
447 - 487 (41page)

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Die Beispiele zur Reform des Versicherungsvertragsrechts in China, Japan, Deutschland und Frankreich sind als die guten Modelle für die weitere Entwicklung des koreanischen Versicherungsrechtes in dem Versicherungsbereich des allgemeinen Teils sowie des besonderen. Anzeigepflicht, ist die Pflicht dem Versicherer vom Versicherung- snehmer bestimmte Sachverhalte, Begebenheiten oder Daten anzuzeigen. Die Anzeigepflicht ist durch ein Gesetz, eine Verordnung oder durch den geschlossenen Vertrag begründet. Bei Verträgen gibt es oft eine vorvertragliche Anzeigepflicht, d. h. dem Vertragspartner müssen vor dem Vertragsschluss bestimmte Daten oder Informationen zur Verfügung gestellt werden, damit dieser die gewonnenen Informationen bei der Formulierung des Vertrags berücksichtigen kann. In diesem Bereich ist der stärkere Verbraucherschutz zum Vrersicherungsnehmer zu berücksichtigen. Deswegen ist das Rechtssystem in den Bereich der Anzeigepflicht vom Versicherungsnehmer in Weltweit zu mildern. Mit dieser Überlegung müsste § 651 HGB reformiert werden. Bei allen Versicherungsverträgen werden für mehr Verbraucherschutz und einen gerechteren Interessenausgleich. So müssen den Verisicherungsnehmer und den Versicherten künftig rechtzeitig vor dem Vertragsschluss die wesentlichen Unterlagen und Information zur Verfügung gestellt werden. Die Versicherer müssen die Versicherungsnehmer vor Abschluss eines Vertrages künftig besser beraten und informieren. Das Beratungsgespräch ist zu dokumentieren. Und noch sollen sie auf die Möglichkeit hingewiesen werden, den Vertrag ohne Prämienzahlung fortzusetzen und unter Umstände das Widerrufsrecht durchzuziehen. Im Gegen dazu gibt es die Aushändigungs- und Darlegungspflicht bzw. Erklärungspflicht der Versicherungsbedingungen nach § 638-3 HGB in Korea. Damit ist jedoch zum Versicherungsverbraucherschutz nicht ausreichend. § 638-3 HGB müsste wie Beispiele verbessert werden.

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