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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
저자정보
저널정보
한국경영법률학회 경영법률 경영법률 제18권 제1호
발행연도
2007.1
수록면
23 - 46 (24page)

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【Zusammenfassung】 Die Rechtsfähigkeit der juristschen Personen Hakdong Kim Die Rechtsprechung und h.L legen aus, daß §34 KBGB die Umfang der Rechtsfähigkeit der juristschen Personen regelt. Nach dieser Auffassung wird die Rechtsfähigkeit der juristschen Personen durch das Gesetz und den Zweck(Aufgabe) der juristschen Personen beschränkt. Dagegen legen die meisten handelsrechtlichen Wissenschaftler aus, daß die Rechtsfähigkeit des wirtschaftlichen Verein durch den Zweck nicht beschränkt wird, weil §34 KBGB nicht anwendbar auf dem von dem Handelsrecht geregelten wirtschaftlichen Verein ist. Nach meiner Auffassung ist der Begriff der Rechtsfähigkeit der juristschen Personen seinem Wesen nach umfassend und enthältkeine Beschrängkung. Erkennt die Rechtordnung der juristschen Personen des Privatrechts einmal die Rechtsfähigkeit zu, so gibt sie sie ganz. Eine andere Auffassung würde bei diesen Rechtspersonen, die gerade für die Teilnahme am Privatrechtsverkehr gebildet sind, zu einer gefährlichen Rechtsunsicherkeit für Dritte führen. Das gilt für das gesamte Privatrecht, d.h. nicht nur vom bürgerlichen Recht geregelten nichtwirtschaftlichen Verein sondern auch vom Handelsrecht geregelten wirtschaftlichen Verein, weil das Handelsrecht keine besondere Vorschrift schreibt, die die Anwendug der §34 KBGB ausschließt. Meiner Auffassung nach beschränkt §34 KBGB nicht das Vertretungsrecht des Vorstands. Sie schreibt nur generale Pflicht des Vorstands.

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