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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
저자정보
저널정보
한국형사법학회 형사법연구 형사법연구 제25권 제4호
발행연도
2013.1
수록면
131 - 152 (22page)

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Im koreanischen Rechtssystem wurde ein Maßregelrecht durch des sog. 'Sozialschutzgesetz vom 1980' eingeführt. Im Maßregelrecht finden sich eine “Schutz(Sicherungs-)verwahrung” gegen Gewohnheitsstraftäter(bzw. Rückfall- straftäter) und eine “Heilverwahrung” gegen psychiatrischen und betäubungs -mittelsabhängigen Kriminaltätern. Aber die Sicherungsverwahrung wurde von Anfang an kritisiert als eine Doppelbestrafung, weil im unseren Strafgesetz und Sondergesetz eine Strafschärfung bei Rückfallstraftäter und Gewohnheitsstraftäter immernoch existierend ist. Auf diesen Grund wurde die Schutz(Sicherungs-)verwahrung im 2005 abgeschfft. Aber das Maßregelrecht ist ein zweckmäßiges und kriminalpolitisches Santionsystem, dadurch Lücken des Schuldprinzip abhängigen Strafrechts erfüllt wurden. Demgemäß versucht man jetzt, die Sicherungsverwahrung wieder einzuführen. Dafür muss man zuerst systematische Gesetzgebung der Maßregelrecht überlegt werden. Und Maßregeln mussen zweckmäßig und unterschiedlich mit der Strafvollzug vollstreckt werden. Bei Entschdungen über die Aussetzung oder Entlassung aus einer angeordneten Maßregel gilt der Grundsatz ‘in dubio pro reo’.

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