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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
저자정보
저널정보
한국상사판례학회 상사판례연구 상사판례연구 제24권 제2호
발행연도
2011.1
수록면
225 - 257 (33page)

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Gemäß § 8 des deutschen-VVG kann der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Der Fristbeginn knüpft an den Zugang verschiedener Vertrags- und Informationsunterlagen an. Nach dem alten deutschen Versicherungsvertragsrecht wurde das Policenmodell, in dem dem Versicherungsnehmer die Informationen rechtszeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung mitzuteilen sind, festgestellt. Aber damit konnte der Versicherungsverbraucher nicht genug geschützt werden. Daher wurde das Policenmodell abgeschaft und bei Reform des Versicherungsvertragsrechts das Antragsmodell, bei dem der Versicherungsnehmer den Antrag stellt, nachdem ihm die Informationen einschließlich der AVB übermittelt worden sind, eingeführt. Nach dem deutschen Recht soll der Versicherungsnehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist an seine Vertragserklärung nicht gebunden sein. Der Versicherungsnehmer kann ohne Grund seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen auflösen, aber er kann ohne zeitliche Beschränkung bzw. Limitierung immer widerrufen, wenn der Versicherer seine Informaionspflicht nicht erfüllte. Bei allen Versicherungsverträgen werden für mehr Verbraucherschutz und einen gerechteren Interessenausgleich. So müssen den Verisicherungsnehmer und den Versicherten rechtzeitig vor dem Vertragsschluss die wesentlichen Unterlagen und Information zur Verfügung gestellt werden. Die Versicherer sollen die Versicherungsnehmer vor Abschluss eines Vertrages besser informieren. Nach dem koreanischen geltenden Versicherungsrecht kann der Versicherungsnehmer aufgrund der Verletzung der Informationspflicht den Versicherngsvertrag anfechten. Der Fristbeginn knüpft an den Abschluss des Versicherungsvertrags auch wie nach dem deutschen Recht an. Aber es würde vorgeschlagen, dass der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne bestimmte Begründung widerruft. Um den Verbraucher besser zu schützen, mußte das Versicherungsrecht sofort reformiert werden.

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