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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
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저널정보
서강대학교 법학연구소 서강법학 서강법학 제11권 제1호
발행연도
2009.6
수록면
173 - 216 (44page)

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Das Verhaltnis zwischen dem offentlich-rechtlichen Vertrag und dem Grundsatz der Gesetzmaßigkeit der Verwaltung kann mit der Unterscheidung zwischen der Moglichkeit des offentlich-rechtlichen Vertrages und der inhaltlichen Gestaltung des Vertrages klar erklart werden. Der Grundsatz des Gesetzesvorrangs gilt unbegrenzt fur die Moglichkeit des offentlich-rechtlichen Vertrages. Demgegenuber gilt der Grundsatz des Gesetzesvobehltes nicht. Fur die inhaltliche Gestaltung des offentlich-rechtlichen Vertrages gilt der Grundsatz des Gesetzesvorrangs auch. Eine Abweichung von den zwingenden Gesetzes ist zulassig, wenn das Gesetz eine Befreiung oder eine Ausnahme ausdrucklich vorsieht. Im Ermessensnorm mussen die vertraglichen Verpflichtungen sich innerhalb der gesetzlichen verfolgten Zwecksetzungen halten. Umstritten ist aber die Geltung des Gesetzesvorbehltesprinzips fur die inhaltlichen Gestaltung des Vertrages. Nach der heutigen herrschenden Meinung bedeuten die vertraglichen Verpflichtungen des Burgers den Gundrechtsgebrauch, soweit es den Gesetzen nicht widerspricht. Soweit es ein grundrechtlicher zulassigen Freiheitsgebrauch bedeutet, fodert es nicht die gesetzlichen Regelungen. Demgegenuber gilt der Vorbehaltesprinzip, wenn die vertraglichen Verpflichtungen den objektiven Steurungsfunktionen des betreffenden Grundrechts widerspricht, oder der Burger zum Vertragsschluß gezwungen wird, oder der Grundrecht des Dritten beruhrt wird.
Bei der gesetzlichen Regelungen hinsichtlich der Rechtsfolgen der rechtswidrigen offentlich-rechtlichen Vertrages bedeutet § 59 BVwVfG eine Kompromislosung zwischen dem Grundsatz der Gesetzmaßigkeit der Verwaltung und der Grundsatz der Vertragsverbindlichkeit. Nach § 59 BVwVfG fuhren die besonderen qualifizierten Rechtsvestoße zur Nichtigkei des Vertrages und kommt den ubrigen rechtsfehlerhaften Vereinbarungen uneingeschrankte Verbindlichkeit zu. In Bezug auf diese Regelung setzt die Meinungen aus dem Gesichtspunkt der Gesetzmaßigkeit der Verwaltung und des luckenlosen Rechtsschutzes auseinder. Die herrschende Meinung unterstutzt § 59 durch die verfassungskonforme Auslegung. Die gesetzliche Regelung des offentlich-rechtlichen Vertrages im BVwVfG und Ausenandersetzungen hinsichtlich § 59 BVwVfG zeigen die rechtspolitische Richtung fur die Regelung des offentlich-rechtlichen Vertrages in Korea.

목차

Ⅰ. 머리말
Ⅱ. 獨逸의 公法上 契約의 發展과 行政節次法상의 規律
Ⅲ. 公法上 契約과 行政의 法律適合性의 原則
Ⅳ. 公法上 契約의 瑕疵의 效果에 관한 聯邦行政節次法의 規律
Ⅴ. 行政節次法 제59조의 違憲性與否에 대한 論爭
Ⅵ. 헌법적합적 해석을 통한 행정절차법의 존속
Ⅶ. 違法한 公法上 契約의 法的 效果
Ⅶ. 結語
참고문헌
Zusammenfassung

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