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(영남대학교)
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한양법학회 한양법학 한양법학 제32집
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    초록·키워드

    Dass die Abhangigkeit des Einzelnen vom Staat noch weiter gewachsen ist, bedarf keiner weiteren Erlauterung. Vor dem Hintergrund sich rasch wandelnder Lebensumstande und gesetzlicher Rahmenbedingungen einerseits sowie steigender Abhangigkeit vom Staat andererseits, kommt dem menschlichen Bedurfnis nach Sicherheit, Verlasslichkeit und Stetigkeit eine weitaus hohere Bedeutung zu. Insbesondere in Zeiten des permanenten Umbruchs und der Unbestandigkeit bedarf gerade die Rechtsordnung der Verlasslichkeit. Im Grundsatz des Vertrauensschutzes steht dem Burger ein Instrumentarium zur Seite, das ihn in die Lage versetzen kann, gegenuber dem Staat ein Mindestmaß verlasslicher und stetiger Gesetzgebung durchzusetzen.
    Fur das Eingreifen des Vertrauensschutzprinzips werden im Schrifttum folgende Voraussetzungen aufgezahlt: ⒜ ein vom Staat geschaffener oder von ihm jedenfalls gebilligter Vertrauenstatbestand als sog. Vertrauensgrundlage, ⒝ ein hierauf basierendes Vertrauen des Burgers, ⒞ eine Vertrauens-betatigung durch Ins-Werk-Setzen dieses Vertrauens, und ⒟ die Schutzwurdigkeit des Vertrauens.
    Die koreanische Verfassung kennt ein ausdruckliches Ruckwirkungsverbot nur fur den Bereich des Strafrechts. Allerdings besteht ein allgemein geltendes Verbot der Ruckwirkung von Gesetzen außer fur den Bereich des Strafrechts nicht. Eine echte Ruckwirkung ist danach nur dann zulassig, wenn (1) der Burger mit der Neuregelung rechnen musste oder (2) die bisherige Rechtslage unklar und verworren ist oder (3) die bisherige Rechtsnorm verfassungswidrig und nichtig ist und durch eine ruckwirkende Neuregelung ersetzt werden soll oder (4) die ruckwirkende Belastung Bagatellcharakter tragt oder (5) dem schutzwurdigen Vertrauen uberwiegende offentliche Interessen entgegenstehen.
    In den Fallen der unechten Ruckwirkung ist nach der Rechtsprechung des koreanischen Verfassungsgerichts nur ausnahmsweise das Vertrauensschutzinteresse des Burgers in der Lage, sich gegenuber den vom Gesetzgeber verfolgten offentlichen Interessen im Rahmen der Abwagung durchzusetzen.

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      UCI(KEPA) : I410-ECN-0101-2013-360-000490488