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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
저자정보
전경운 (경희대학교)
저널정보
(사)한국사법학회 비교사법 比較私法 通卷 第41號
발행연도
2008.6
수록면
251 - 293 (43page)

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ⅰ) Am 1. August 1997 trat das “Gesetz zur Regelung der Sicherheitsanforderungen an Produkte und zum Schutz der CE-Kennzeichung”(Produktsicherheitsgesetz: ProdSG) in Kraft. Durch das Produktsicherheitsgesetz wird die Produktsicherheitsrichtlinie des Rates vom 29. Juni 1992 uber dreijahriger Verspatung in das deutsche Recht umgesetzt.
ⅱ) Das deutsche Produktsicherheitsgesetz gilt fur Produkte, die zur privaten Nutzung durch den Verbraucher bestimmt sind und die gewerbs-oder geschaftsmaßig in den Verkehr gebracht werden. Es betrifft nicht Produktionsanlagen, Investitionsguter und andere beruflich genutzte Produkte, wobei die allgemeine Verkehrsanschauung entscheiden soll, ob ein Produkt privat oder beruflich genutzt wird. Das Produktsicherheitsgesetz gilt nicht fur Arzneimittel, Medizinprodukte, Bauprodukte, Energie und den Luftverkehr. Fur diese Bereiche bestehen Spezialgesetze, die schaferre Sicherheitsanfordungen enthalten.
ⅲ) Der Hersteller darf ein Produkt nur in den Verkehr bringen, wenn es sicher ist(§4 Abs. 1 ProdSG). Nach § Abs. 1 ProdSG ist ein Produkt sicher, wenn von ihm bei bestimmungsgemaßer oder zu erwartender Verwendung wahrend der ublichen oder zu erwartenden gebrauchsdauer keine oder nur unerbebliche, mit der Art der Verwendung zu vereinbarende und bei Beachtung der jeweils allgemein anerkannten Regeln der Technik hinnehmbare Gefahren fur Gesundheit Sicherheit von Personen ausgehen.
Beim erstmaligen Inverkehrbringen muß der Hersteller den Verbraucher uber mogliche Gefahrdungen durch das Produkt informieren. Wichtig und zum ersten Mal ausdrucklich gesetzlich geregelt ist, daß er auch schon bereits auf dem Markt befindliche Produkte begleitend beobachten und auftretende Gefahrdungen abwahren muß. Und die wichtigste Neuerung des deutschen Produktsicherheitsgesetz besteht darin, daß es den zustandigen Behorden generalklauselartig eine Ermachtigungsgrundlage fur diverse praventive und reaktive Maßnahemen gibt. Nachdem Produkte in Verkehr gebracht wurden, konnen die zustandigen Behorden dafur Sorge tragen, daß vor deren Produktgefahren gewarnt wird. Zudem konnen zustandigen Behorden Ruckrufaktionen organisieren.
ⅳ) Das deutsche Produktsicherheitsgesetz hat ein Verbot der mißbrauchlichen Verwendung der CE-Kennzeihung auf Produkten, Verpakungen und beigefugten Unterlagen.
ⅴ) Auf die zivilrechtliche Haftung fur fehlerhafte Produkte ubt das deutsche Produktsicherheitsgesetz keinen großen Einfluß aus. Die Befolgung der Sicherheitsgebote aus §§4 bis 6 ProdSG schließt weder die Produktgefahrdungshaftung nach dem ProdHaftG noch die deliktsrechtliche Produkthaftung aus.

목차

Ⅰ. 들어가며
Ⅱ. 독일 제조물안전법의 목적과 적용범위
Ⅲ. 제조자 및 유통업자의 의무
Ⅳ. 해당 관청을 통한 제조물위험의 방지
Ⅴ. CE-인식표시의 법적 보호
Ⅵ. 마치며
참고문헌
[Zusammenfassung]

참고문헌 (29)

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