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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
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저널정보
중앙법학회 중앙법학 중앙법학 제15집 제2호
발행연도
2013.6
수록면
77 - 105 (29page)

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Bei der Einrichtung des europaischen Binnenmarkts hat die Europaische Union(EU) gem. Art. AEUV Artikel 12 AEUV die Erfordernisse des Verbraucherschutzes zu berucksichtigen. Ein wichtiger Teilaspekt des Verbraucherschutzes in der EU ist die Sicherstellung der Produktsicherheit. Hierzu gehort die Akkreditierung, die in der EU durch die am 1. 1. 2010 in Kraft getretene Verordnung (EG) Nr. 765/2008 einheitlich geregelt wird. Zusammen mit der Konformitatsbewertung sowie der Marktuberwachung ist diese Bestandteil eines Gesamtsystems, welches sicherstellen soll, dass Waren und Dienstleistungen gesetzlichen Anforderungen und Normen entsprechen. Vor Einfuhrung dieser Verordnung wurde die Akkreditierung bereits in allen Mitgliedstaaten praktiziert. Allerdings bestand aus Sicht der EU ein Harmonisierungsbedurfnis, da sich voneinander abweichende Systeme entwickelten, in denen die Akkreditierungsanforderungen uneinheitlich streng gehandhabt wurden. So existierten vor 2010 in Deutschland sowie in Italien mehrere Akkreditierungsstellen, die jeweils unterschiedliche Konformitatsbewertungstatigkeiten pruften, wahrend in anderen EU-Mitgliedstaaten wie dem Vereinigten Konigreich bereits vor der Einfuhrung der Verordnung nur eine einzige Akkreditierungsstelle tatig war. Kern der neuen Verordnung ist die Vorschrift, dass jeder Mitgliedstaat nur eine einzige nationale Akkreditierungsstelle errichtet, welche nicht gewinnorientiert und unabhangig von gewerblichen Konformitatsbewertungsstellen arbeiten soll. Vor diesem Hintergrund hat der Bundestag am 31. 7. 2009 ein Gesetz uber die Akkreditierungsstelle verabschiedet. Im Rahmen des Akkreditierungsverfahrens uberpruft eine Akkreditierungsstelle, ob Konformitatsbewertungsstellen die Kompetenz und die fachliche Eignung besitzen, bestimmte Konformitatsbewertungsaufgaben durchzufuhren. Ein erfolgreich abgeschlossenes Verfahren wird durch die Erteilung der Akkreditierung beendet. Die Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 16. 10. 2009 gegrundet. Gegenstand der Gesellschaft sind die Durchfuhrung von Akkreditierungsaufgaben nach dem Akkreditierungsstellengesetz sowie andere Akkreditierungstatigkeiten. Gesellschafter der nicht gewinnorientierten DAkkS sind zu gleichen Teilen der Bund, funf Bundeslander sowie der Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI). Der Prozess der Akkreditierung besteht aus vier Phasen: dem Antragsverfahren, dem Begutachtungsverfahren, der Erteilung der Akkreditierung und dem Uberwachungsverfahren. Mit der Einfuhrung des neuen Akkreditierungsrechts 2009 wurde eine uberfallige Reform des deutschen Akkreditierungswesens durchgesetzt. Die bisherige, im internationalen Vergleich sehr ungewohnliche Struktur wurde zu Gunsten einer Angleichung an die europaischen Gepflogenheiten aufgegeben. Die Umsetzung ist als gelungen zu betrachten. Es darf bezweifelt werden, dass die Bestimmung einer einzigen nationalen Akkreditierungsstelle, wie es vereinzelt befurchtet wurde, tatsachlich zu einer Verschlechterung des Serviceniveaus fuhren wird.

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