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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
저자정보
저널정보
한국외국어대학교 법학연구소 외법논집 외법논집 제31호
발행연도
2008.1
수록면
715 - 743 (29page)

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In dieser Arbeit geht es um das Rechtsdenken von Rudolf von Jhering auf der rechtsideengeschichtlichen Seite untersucht. Es besteht aus Einführung, zeitlicher Hintergrund, Leben und schriftliche Activität, Rechtsdenken von Jhering und Schlußwort. Der große Rechtsdenker in Deutschland ist geboren am 22.8.1818 in Auchrich. Er hat studiert die Rechtswissenschaft in Heidelberg, Göttingen, München und Berlin. 1842 hat er promoviert in Berlin bei Homeyer und wurde Privatdozent in Berlin, in Basel. 1846 in Rostock hatte er den Beruf als Professor für das römisches Recht, ab 1849 in Kiel, ab 1852 in Gießen. 1868 hatte er die Annahme einer Berufung nach Wien. Im letzten Wiener Jahr(1872) hat er den berühmten Vortrag 『Der Kampf ums Recht』 vor der Wiener Juristischen Gesellschaft gehalten, der bis 1890 in siebzehn Sprachen übersetzt wurde und über 20 deutsche Auflagen erreicht hat. Er hat am 17.09.1892 in Göttingen gestorben. Es enthält im 『Geist des römischen Rechts』 die eigentliche Theorie der Begriffsjurisprudenz, andererseits im 『Der Zweck im Recht』 eine Art soziologischer Untersuchung der Rechtsentstehung. Zwischen beiden Werken liegte die vielbesprochene Bekehrung, die seine eigentümliche Stellung in der Geschichte der Rechtswissenschaft charakterisiert. Das Buch über den 『Geist des römischen Rechts』war unvollendet gebliebe, weil Wendung von Jhering zu einer soziologischen Betrachtung des Rechts immer deutlicher hervortrat. Das subjekte Recht hat er definiert, nicht mehr als Willensmacht, sondern als geschütztes Interesse. Das führte ihn zu der Frage, welchen Zwecken das objektive Recht überhaupt dienen soll. Die Ausführung dieses Problems brachte 『Der Zweck im Recht』, in der der 『Geist des römischen Rechts』damit sozusagen überführt wurde. Im 『Der Zweck im Recht』hat er versucht, das Recht aus seinen gesellschaftlichen Grundlagen zu erklären. in dem er sowohl den Rechtspositivismus als auch Naturrechtslehren jeder Spielart zurückgeweist hat. Wenn man die Nachwirkung von Jhering resümiert, so bleibt vor allem der beträchtliche Einfluß festzustellen, den seine Wendung zur Zweckjurisprudenz auf die Begründung der soziologischen Strafrechtsschule(Listz) und auf die Interessenjurisprudenz(Heck) gehabt hat, sowie die fortdauernde Lebendigkeit vieler dogmatischer Abhandlungen. Weitergehend hatte er die Daseinsbedeutung und das Ziel des Rechts im 『Der Kampf ums Recht』 betont. Als Motto unter dem Titel dieses Buches hatte er insbesonderes "Im Kampf sollst du dein Recht finden" und als erste Satz dieses Buches "Das Ziel des Rechts ist der Friede, das Mittel dazu der Kampf" behauptet. Etwas verblaßt ist der einstige Ruhm der Schrift vom 『Der Kampf ums Recht』, die aber nicht eigentlich dem wissenschaftlichem Werk von Jhering zugerechnet werden kann, da er selbst ihren Zweck vor allem als einen etische-praktischen ansah.

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