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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
저자정보
저널정보
한국외국어대학교 법학연구소 외법논집 외법논집 제32호
발행연도
2008.1
수록면
47 - 69 (23page)

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Richtlinie 85/577/EWG des Rates vom 20. Dezember 1985 ist sog. "Haustürgeschäftsrichtlinie". Danach ist ein Haustürgeschäft ein Vertrag, der zwischen einem Gewerbetreibenden, der Waren liefert oder Dienstleistungen erbringt, und einem Verbraucher geschlossen werden, während eines vom Gewerbetreibenden ausserhalb von dessen Geschäftsraumen organisierten Ausflug, oder -anlässlich eines Besuchs den Gewerbetreibenden beim Verbraucher in seiner oder in der Wohnung eines anderen Verbraucher oder beim Verbraucher an seinem Arbeitsplatz, sofern der Besuch nicht auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers erfolgt. Ein Haustürgeschäft ist nach § 312 BGB ein Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher, der eine entgeltliche Leistung zum Gegenstand hat und zu dessen Abschluss der Verbrauche durch mündliche Verhandlungen an seinem Arbeitsplatz oder im Bereich seiner Privatwohnung, anlässlich einer vom Unternehmer oder von einem Dritten zumindest auch im Interesse des Unternehmers durchgeführten Freizeitveranstaltung oder im Anschluss an ein überraschendes Ansprechen in Verkehrsmitteln oder im Bereich öffentlich zugänglicher Verkehrsflächen bestimmt worden ist. Hierunter fallen der Verkauf von Zeitschriftenabonnements genauso, wie die berüchtigten Kaffeefahrten oder Butterfahrten usw. Die Vorschrift des § 312 Abs. 3 Ziff. 1 BGB schließt den Widerruf eines in einer Haustürsituation geschlossenen Rechtsgeschäftes aus, wenn die Vertragsverhandlungen, auf denen der Abschluss des Vertrages beruht, infolge einer Bestellung des Verbrauchers stattgefunden haben. Und noch wird das Widerrufsrecht auch ausgeschlossen. D. h bei Versicherungsverträgen findet ein gesondertes Widerrufsrecht nach dem Versicherungsvertragsgesetz Anwendung. Wurde ein Vertrag am Arbeitsplatz oder im Bereich seiner Privatwohnung geschlossen, ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen, wenn die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Abschluss des Vertrages beruht, aufgrund einer vorhergehenden Bestellung des Verbrauchers geführt wurden. Der Widerruf ist auch dann ausgeschlossen, wenn die Leistung bei Abschluss der Verhandlungen sofort erbracht und bezahlt wird und das Entgelt 40 Euro nicht übersteigt. Letztlich ist das Widerrufsrecht auch dann ausgeschlossen, wenn die Willenserklärung des Verbrauchers von einem Notar beurkundet worden ist.

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