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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
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저널정보
한국법철학회 법철학연구 법철학연구 제13권 제2호
발행연도
2010.8
수록면
7 - 58 (52page)

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Dieser Beitrag befasst sich mit dem Thema ?Rechtsgeltung und deren Funktion aus der Sicht des nachpositivistischen Rechtsdenkens“. Dazu wird zuerst der Grundannahme des nachpositivistischen Rechtsdenkens nachgegangen. Dabei wird hauptsachlich die Strukturierende Rechtslehre Mullers und die Erklarung uber den abduktiven Schluss von Somek in die Betrachtung einbezogen. Auf Grund dieser Betrachtung wird dann die Erlauterung der Rechtsgeltung und ihrer Funktion durch diese Theoretiker, vor allem auf die Debatte von Muller/Christensen und Somek konzentriert, zum Gegenstand gemacht. Damit wird zugleich er?rtert, dass einige moderne Rechtstheorien, wonach die Bedeutung des Rechtstextes in den einzelnen Fallen, in denen er angewendet wird, hergestellt werde, die voluntarische Entscheidung von einzelnen Richtern nicht befurworten, sondern haufig strukturelle Zwange (Eingrenzungsfaktoren), denen die Zuschreibung der Rechtsbedeutung unterliegt, annehmen, welches aber dem voluntarischen Gedanken widerspricht. Das nachpositivistische Rechtsdenken versucht diesen Aspekt systematisch zu er?rtern, jedoch auf andere Weise als die herk?mmlichen Rechtstheorien. Bei Muller/Christensen finden sich diese strukturellen Zwange in der Form des Anschlusszwangs zwischen Rechtstext und Rechtsnorm anhand der Argumentation, bei Somek in der Betonung der Rolle von Signifikation, Klassifikation, Legitimation. Das nachpositivistische Rechtsdenken ist der Ansicht, dass ohne deren Berucksichtigung die Rechtsgeltung und deren Funktion nicht angemessen erfasst werden. Seine Einsicht in die Rechtsgeltung stellt jedoch keinen Ausnahmegedanken innerhalb der rechtstheoretischen Gruppen dar, die das Recht als bei der juristischen Entscheidung erzeugend sehen. Das wird im Vergleich zur Dusseldorf Arbeitsgruppe klar gemacht, die die Rechtsherstellung und deren Geltung aus der Sicht der Ethnomethodologie erklart.

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