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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
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저널정보
한국비교공법학회 공법학연구 공법학연구 제5권 제3호
발행연도
2004.12
수록면
515 - 546 (32page)

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Im deutschen und koreanischen Schriftum zur Polizei- und Ordnungsrecht finden sich oft Ausfuhrung von Zweckveranlasser. Seitdem herkommliche Theorie von der unmittelbaren Verursachung als herrschende Auffassung angesehen werden, hat sie den Begriff, dem Veranlasser, der eine Polizeiverantwortlichkeit eigentliches Verursachers intentionell herbeifuhren, um Mitverantwortung zuzuordnen, als die Rechtfigur des Zweckveranlassers gebildet. Einfuhren sich aber moderne Grundrechtstheorie, Verhaltnismaßigkeitsgrundsatz und Verursacherbegriff aufgrund des Effektivitatsprinzip in die Lehre von der polizeilichen Verantwortlichkeit, dann wird bestehende Unmittelbarkeitstheorie oder Zweckveranlassungslehre als entbehrlich gemacht. Wenn man Unmittelbarkeit der Verursachung aufgrund vom Effizienzgesichtspunkt neu bewertet, kann sich sie als Kriterium, das als die Inhaber von geeignetesen Gegenmittel(Gefahren- oder Storungsbeseitigungsmittel) vermuten laßt, qualifizieren. Unmittelbarkeitskriterium ist nur insoweit noch relevant. Schließlich abstellt man sich auf die primare Zweck der effektiven Gefahrenabwehr im Polizei- und Ordnungsrecht, Bedeutung der Unmittelbarkeitstheorie, als Zuordnungsanhaltspunkt von der Sanktions- und Kostenverantwortung bisher zu dienen, sich auf Vermutungsgrund des geeignetese Gegenmittelinhabung reduzieren muß.

목차

Ⅰ. 문제의 소재
Ⅱ. 독일 경찰법학에서의 논쟁상황
Ⅲ. 우리 현행법체계에 따른 도입론의 재검토
Ⅳ. 餘論 - 직접원인설의 현대적 이해
Ⅴ. 결론
참고문헌
〈Zusammenfassung〉

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