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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
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저널정보
행정법이론실무학회 행정법연구 行政法硏究 第23號
발행연도
2009.4
수록면
163 - 206 (44page)

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1. In dervorliegenden Arbeit geht es um den Rechtsschutz gegen die Zuschlagsentscheidungen bei der Vergabe offentlicher Auftrage im deutschen Recht. Nach der koreanischen Rechtsprechung wird die Vergabe offentlicher Auftrage als ein zivilrechtlicher Vertrag qualifiziert, woraus Lucken im Rechtsschutz des Bieters sich ergeben. Zur Losung dieses Problems ist das deutsche Vergaberecht zu erforschen, das eine theoretische Grundlage fur die koreanische Rechtsprechung werden kann.
2. Nach dem deutschen traditionellen Vergaberecht, vor allem nach der Subordinationstheorie und der Fiskustheorie, die auf die Abgrenzung zwischen dem offentliches Recht und dem Zivilrecht angewendet wurden, wurde die Vergabe offentlicher Auftrage als ein zivilrechtlicher Vertrag qualifiziert. Seit den 90er Jahren hat allerdings das EG-Recht einen Einfluβ auf das deutsche Recht geubt, so daβ das deutsche Rechtsschutzverfahren offentlicher Auftrage im Wert oberhalb der sog. Schwellenwerte gemaβ dem EG-Recht reformiert geworden ist. Zwei-stufen Verfahren, d.h. das Verfahren vor der Vergabekammer und das Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht wurden in vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschrankungen(GWB) bereitgestellt. Als ein hauptsachlicher Vorbild dieser Verfahren kann die deutsche Anfechtungsklage, insbesondere hinsichtlich der Antragsbefugnis, des Streitgegenstandes, des Untersuchungsgrundsatzes und der Prufungsmaβstabe, angesehen werden.
3. Auβerdem ist der Anspruch auf Einhaltung der Bestimmungen im laufenden Vergabeverfahren nach §97 Abs. 7 GWB gesetzlich eingeraumt. Auch die aufschiebende Wirkung(Suspensiveffekt) kommt dem Antrag vor der Vergabekammer nach §115 Abs. 1 GWB zu, wodurch ein effektiver Primarrechtsschutz gewahren werden kann. Zudem wurden verschiedene Arten von Zwischenverfahren eingefuhrt, in denen die Abwagung zwischen dem Interesse der Verfahrensbeschleunigung und dem des Rechtsschutzes erfolgt.
4. Das deutsche Vergaberecht, das seit langem traditionell von der Fiskustheorie beherrscht wurde, ist heute in der oben geschriebenen Weise reformiert. Auch die koreanische Rechtsprechugn muβ dahingehend geandert werden, daβ die Vergabe offentlicher Auftrage als ein offentlicher Vertrag qualifiziert und die Zuschlagsentscheidung als eine Verfugung, die den Gegenstand der Anfechtungsklage darstellt, angesehen wird. Der Hauptgrund dieser Reform liegt daran, daβ die Vergabe offentlicher Auftrage die Verwaltungstatigkeit ist, die die Durchsetzung des offentliches Interesses bezweckt und rechtsstaatlich kontrolliert werden muβ.

목차

Ⅰ. 序論
Ⅱ. 發注審判節次
Ⅲ. 訴訟節次
Ⅳ. 暫定的 權利救濟節次
Ⅴ. 우리나라에의 示唆點
Ⅵ. 結論
참고문헌
〈Zusammenfassung〉

참고문헌 (0)

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