메뉴 건너뛰기
.. 내서재 .. 알림
소속 기관/학교 인증
인증하면 논문, 학술자료 등을  무료로 열람할 수 있어요.
한국대학교, 누리자동차, 시립도서관 등 나의 기관을 확인해보세요
(국내 대학 90% 이상 구독 중)
로그인 회원가입 고객센터 ENG
주제분류

추천
검색

논문 기본 정보

자료유형
학술저널
저자정보
저널정보
한국재산법학회 재산법연구 재산법연구 제25권 제1호
발행연도
2008.1
수록면
73 - 108 (36page)

이용수

표지
📌
연구주제
📖
연구배경
🔬
연구방법
🏆
연구결과
AI에게 요청하기
추천
검색

초록· 키워드

오류제보하기
In dem KBGB wird das Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich seiner rechtssystematischen Stellung als dingliches Sicherungsrecht qualifiziert; dies halten Rechtsprechung und die herrschendes Lehre für kaum fraglich. Das Rechtsinstitut des Zurückbehaltungsrecht, das in den §§320ff. KBGB geregelt worden ist, hat jedoch im Vergleich zu den anderen dinglichen Sicherungsrechten(Pfandrecht sowie Hypothek) einen besonderen Charakter inne und lässt sich auch von einem rechtsvergleichenden Standpunkt aus als eigenartig bezeichnen. Es hat also -anderen dinglichen Sicherungsrechte- kein sich anderen Gläubigern vorrangig wirkendes Befriedigungsrecht. Kann mann dann den antrag auf die Versteigerung auch durch das Zurückbehaltungsrecht -Wie das Pfandrecht sowie Hypothek- ohne das bevorzugte Befriedigungsrecht stellen? In koreanischen BGB steht fest; "Gläubiger kann zur Befriedigung seiner Forderung die Sache öffentlich versteigern lassen "( §322 KBGB) Hinsichtlich ist der rechtliche Charakter der Versteigerung von dem Zurückbehaltungsrecht ohne das bevorzugte Befriedigungsrecht fraglich. Die herrschende Lehre sagt das die Versteigerung für die Einkassierung : d.h. das Zurückbehaltungsrecht kann nur die Sache Einkassieren, kann man keine Befriedigung von dem Erlös der Sache bekommen. Aber -in dem Versteigerungsverfahren-, man gibt dem Zurückbehaltungsrechtsgläubiger den Erlös, der von der Versteigerung durch das Zurückbehaltungsrecht bekommt, und Er muss den Schuldner den Erlös die Verpflichtung zum zurückgeben haben. Weil man Erlösherausgabeanspruch des Schuldners und die gesicherte Forderung des Zurückbehaltungsrechtsgläubigers aufrechnen kann, wenn in diesem Fall die gesicherte Schuld die Geldschuld ist, tatsächlich Zurückbehaltungsrechtsgläubiger befriedigt der Zurückbehaltungsrechtsgläubiger vorranngig vor anderen Gläubiger(Es gibt keine andere Lehre) Also die herrschende Lehre, die die Versteigerung von dem Zurückbehaltungsrecht die für die Einkassierung sagt, ist fraglich. Noch weiter, während dass der Zurückbehaltungsrechtsgläubiger tatsächlich vorrangig vor anderen Gläubiger befriedigt, bekommen der andere Pfandgläubiger, ,Hypothekengläubiger sowie der allgemeine Gläubiger keine Verteilung von dem Zurückbehaltungsrecht als die für die Ausgleicherung sagt. Weil man die rechtliche Stellung des Zurückbehaltungsrechtsgläubiger -tatsächlich hat er das bevorzugte Befriedigungsrecht- leichter erklären kann, und das beim Zwangsvollstreckung auch in der seite des Versteigerungsverfahrens sparsam ist.

목차

등록된 정보가 없습니다.

참고문헌 (30)

참고문헌 신청

함께 읽어보면 좋을 논문

논문 유사도에 따라 DBpia 가 추천하는 논문입니다. 함께 보면 좋을 연관 논문을 확인해보세요!

이 논문의 저자 정보

최근 본 자료

전체보기

댓글(0)

0