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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
저자정보
최봉석
저널정보
한국비교공법학회 공법학연구 공법학연구 제7권 제2호
발행연도
2006.6
수록면
347 - 374 (28page)

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Wenn das Gesetz nur eine Ermachtigungsgrundlage fur untergesetzliche Normen d.h. Rechtsverordnung erhalt, diese aber ihrerseits Rechtmaßigkeitsvoraussetzung des Verwaltungsakts sind. Hier muß auch das Verwaltungsgericht die Rechtsmaßigkeit der untergesetzlichen Normen incidenter uberprufen, und die Anfechtungsklage ist begrundet, wenn die Rechtsgrundlage rechtswidrig und damit nichtig ist. Anders als bei der Normenkontrolle wirkt das Urteil (bzw. Entscheidung des Gerichts) aber nur fur die Beteiligten.
Sachproblematik nach, wenn untergesetzliche Recgtsnormen unmittelbar in dir Rechte von Volke eingreifen, handelt es sich um ,,offentliche Gewalt“, die nicht immer erstdurch nachfolgende Vollzugsmaßmahmen konkresiert wird. Bis heute stellt dies wissenschaftliche und fraktische Auseinandersetzung zwischen Vefassungs- und Verwaltungsgericht zum Regelungscharakter daruber vor, ob dies Verwaltungsakt oder -verordung ist. Aber der Burger hat demsprechend keine Wahl, ob er unmittelbar gegen eine Rechtsverordnung vorgehen (Normenkontrolle) oder die Anwendung der Rechtsverordnung abwarten und gegen den Anwendungsakt klagen will (Anfechtungsklage).
Die unsere verwaltungsgerichtliche Normenkontrolle ist ein suvjektives Rechtsschutzverfahren, das in ein objektives Normenkontrollverfahren ubergeht. Fur ihren subjektiven Rechtsschtz von Verwaltungsverordnung muß Burger immer auf die nachfolge Maßnahmen warten und nur ein Verfahren, Anfechtungsklage wahlen.
Zurzeit durch das neuen Reform des koreanischen Verwaltungsprozeßrechts, der Gegenstand der Verwaltungsklage nach dem vom Ausschuss vorgelegten Entwurf auf den vollstandig neu bestimmten Begriff des ?Verwaltungsakts? erweitert werdens oll, welche alle offentlich-rechtliche Handlungen der Verwaltung bis nicht nur Verwaltungsverordung sondern auf offentlich-rechtlichen Vertrag umfassen. Behandelt und diskutiert werden die Fragen der Verfassungsmaßigkeit der Einfuhrung der Verwaltungsklagen zur Normenkontrolle hisichtlich des §107 Koreanische Verfassung, rechtspolitischen Angemessenheit einer solchen Erweiterung des Gegenstands der Verwaltungsklage, Brauchbarkeit des neu weit erweiterte Begriffs des ?Verwaltungsakts“ nach dem Entwurf usw.
Schließlich ist es zu unterstreichen, daß die Reform des Verwaltungsprozeßgesetzes moglichst fruh vorangebracht werden sollte, vor allem, um viele, lange Zeit erhoffte Erneuerungen im neuen Gesetzesentwurf zu verwirklichen.

목차

Ⅰ. 논의의 배경
Ⅱ. 법규명령과 행정행위의 경계설정
Ⅲ. 행정입법의 정체성과 흠 있는 행정입법의 효력
Ⅳ. 개정 행정소송법안 상 행정입법의 항고소송대상성에 대한 검토
Ⅴ. 행정입법의 본질에 부합하는 행정소송법 관련 규정의 개정방향
참고문헌
〈Zusammenfassung〉

참고문헌 (0)

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