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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
저자정보
저널정보
한국비교형사법학회 비교형사법연구 비교형사법연구 제6권 제1호
발행연도
2004.1
수록면
91 - 112 (22page)

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Um das Gesetzlichkeitsprinzip prezis zu verstehen, muß man deren Zweck und historische Gründe hinreichend berücksichigen. Dies kann man sich in der Auslegungsmethode des Gesetzes finden. Danach muß das Gesetzlich- keitsprinzip durch dessen grammatische, logische-systematische, historische und teleoloische Verstände ausgelegt werden. Das Gesetzlichkeitsprinzip ist ganz oberstes Prinzip im Strafrecht, das von beliebiger und willkürlicher Ausübung eines Staatsgewaltes nicht nur die Verbrechern, sondern auch die Bürgern schützen kann. Deshalb soll das Gesetzlichkeitsprinzip nicht gegen die Haldelnden nachteilig angewandt werden. Dagegen sollte nicht das Prinzip blindlings nur für den Schutz der Handelnden angewandt werden. Denn das Gesetzlichkeitsprinzip sollte nicht die Aufgabe des Strafrechtes zum Schutz des Rechtsguts unmöglich machen. Der Schutz des Handelnden und der Schutz des Rechtsguts im Strafrecht sollten nicht sich gegeneinander ausschließen. Vielmehr müssen beide Schütze gleichzeitig sich erfüllen. Danach bedeutet die Bestimmt- heitsprinzip im Sinne des Gesetzlichkeitsprinzips eine minimale Bestimmtheit. Dieses Absatz hat die prezise Verstände über das Gesetzlichkeitsprinzip durch die Auseinandersetzung mit verschiedenen Meinungen im Einzelheiten dargestellt.

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