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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
저자정보
저널정보
한국공법학회 공법연구 公法硏究 第37輯 第3號
발행연도
2009.2
수록면
83 - 110 (28page)

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Unter rechtsmethodischem Aspekt hat die Unterscheidung von öffentlichem Recht und Privatrecht vielschichtige Bedeutungen. Es kann um die rechtsdogmatische, die rechtsheuristische, oder die rechtsphilosophische Ebene gehen. Auf jeder Ebene hat die Unterscheidung verschiedene methodische Bedeutungen und Grenzen.Die rechtsdogmatische Ebene bezieht sich auf die Frage der Bestimmung der Gerichtsbarkeit und die der Besonderheiten der materiell-rechtlichen und verfahrensrechtlichen Regelungen. Geschichtlich ist die Unterscheidung von öffentlichem Recht und Privatrecht, in Frankreich sowie in Deutschland, und auch in Korea, zuerst in Bezug auf die Gerichtsbarkeit entstanden. Die Verselbständigung der Verwaltungsgerichtsbarkeit hat die Besonderheiten der angewendeten Regelungen bedingt, woraus sich die methodische Bedeutungen der Unterscheidung von öffentlichem Recht und Privatrecht ergeben haben.Bei der rechtsheuristischen Ebene handelt es sich um die Methoden der juristischen Ausbildung und der rechtswissenschaftlichen Forschung. Das Spezifikum im Bereich des öffentlichen Rechts besteht darin, daß die Rolle des Staates, bei der Ausbildung und der Forschung, in den Vordergrund gerückt wird. In diesem Sinne können die Verfassungsrechts- und die Verwaltungsrechtswissenschaft als akademische Partner, deren Forschungsinteresse gemeinsam ist.Die rechtsphilosophische Ebene hat die Unterscheidung von öffentlichem und Privatrecht methodische Bedeutungen für das grundlegende Verständnis des Rechts. Das Hauptmerkmal des öffentlichen Rechts ist seine Offenheit, die zu seinen demokratischen Bezügen führt.

목차

Ⅰ. 序說- 다양한 관점과 차원Ⅱ. 문제해결 방법론의 차원Ⅲ. 문제발견 방법론의 차원Ⅳ. 문제접근 방법론의 차원Ⅴ. 결어Zusammenfassung

참고문헌 (41)

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이 논문과 연관된 판례 (1)

  • 대법원 1996. 4. 23. 선고 95다53102 판결

    [1] 노동조합법 제42조에서 규정한 노동위원회의 사용자에 대한 구제명령은 사용자에게 이에 복종하여야 할 공법상의 의무를 부담시킬 뿐, 직접 노사간의 사법상의 법률관계를 발생 또는 변경시키는 것은 아니다.

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