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논문 기본 정보

자료유형
학술저널
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저널정보
한국형사법무정책연구원 형사정책연구 형사정책연구 통권 제67호
발행연도
2006.9
수록면
299 - 344 (46page)

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Nach dem geltenden koreanischen Strafprozeßrecht kann die Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren das Erscheinung sowie die Aussage von dem, wer außer dem Beschuldigten eine wichtige Sache fur Aufklarung der Straftat weißt, grundsatzlich nicht erzwingen. Wer im Ermittlungsverfahen kein Beschuldigte oder Angeklagte, sondern ein Dritte ist, gehort auch zum Zeugen in weiterem Sinn. Wenn der Zeuge im Ermittlungsverfahren Erscheinen und Aussage verweigert, kann der vorbereitende Verfahren in der Regel erheblich sich verzogern und Erfindung der materiellen Wahrheit nicht ermoglicht sein. Insofern ist es erforderlich, die staatsanwaltschaftliche Vorfuhrungsanordnungzu untersuchen.
Im koreanischen Strafprozeßrecht kann Zwangsmittel gegenuebr Zeugen im Ermittlungsverfahren durch Antrag der Staatsanwalt fur die Beweissicherungsmaßnahmen oder die richtlichen Zeugensvernehmung vor erste Hauptver- handlung benutzt werden. Durch die solchen Antragsinstitute kann das Ermittlungsverfahren jedoch nicht geheim durchgefuhrt werden. Deswegen sind sie im Rahmen der Ermittlungstatigkeit nicht geeignet und also in der Rechtspraxis sehr wenig benutzt. Außerdem wird in den einigen Sonder- gesetzen die Verpflichtung von Zeugen ausgesprochen, auf Ladung vor Staatsanwaltschaft oder Ausschuß zu erscheinen und zur Sache auszusagen. Die zwangsweise Vorfuhrung ist jedoch nur auf den sonderen Ermittlung beschrankt, und zum Zwangsmittel fur allgemeinen strafrechtlichen Sachverhalten nicht genugend. Es ist daher notig, das staatsanwaltschaftliche Vorfuhrungsrecht des Zeugen im Ermittlungsverfahen im Stafprozeßrecht einzufugen. Als die Vorfuhrung vor den Staatsanwalt ohne vorgangige richterliche Entscheidung zugelassen wird, verstoßt die Vorfuhrungsanordn- ung also gegen den verfassungsrechtlichen Prinzip, nach dem uber die Zulassigkeit eienr Freiheitentziehung nur der Richter entscheidet. Zur Vorfuhrung des wichtigen Zeugen vor den Staatsanwalt ist daher eine vorherige richtliche Anordnung erforderlich. Außerdem soll die Verpflicht von Zeuge geregelt werden, wahrheitsgemaß zur Sache auszusagen.

목차

Ⅰ. 들어가는 말
Ⅱ. 참고인조사의 실태 및 문제점
Ⅲ. 주요국의 참고인 출석 및 진술강제제도
Ⅳ. 참고인 조사제도의 효율화방안
Ⅴ. 맺는 말

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