메뉴 건너뛰기
.. 내서재 .. 알림
소속 기관/학교 인증
인증하면 논문, 학술자료 등을  무료로 열람할 수 있어요.
한국대학교, 누리자동차, 시립도서관 등 나의 기관을 확인해보세요
(국내 대학 90% 이상 구독 중)
로그인 회원가입 고객센터 ENG
주제분류

추천
검색

논문 기본 정보

자료유형
학술저널
저자정보
저널정보
한국형사법학회 형사법연구 형사법연구 제22호
발행연도
2004.1
수록면
23 - 40 (18page)

이용수

표지
📌
연구주제
📖
연구배경
🔬
연구방법
🏆
연구결과
AI에게 요청하기
추천
검색

초록· 키워드

오류제보하기
Das Koreanische Höchste Gericht hat in seiner Entscheidung vom 21. 05. 1998. seine bisherige Ansicht dadurch geändert, daß eine nicht am Tatort mitwirkende Person auch als Mittäter bestrft werden kann. Nach der älteren Rechtsprechung erforerlich ist die Mitwirkung von mindestens zwei Personen bei der betreffenden Tat und dabei erforderlich ist eine unmittelbare Mitwirkung am Tatort. Ich bin der Meinung, daß die Strafschärfung des Mitwirkenden Delikt nur eintritt, wenn die an der Tat Beteiligten örtlich und zeitlich, wenn auch nicht notwendig körperlich, mitwirken. Daher ist notwendig, daß alle dergestalt Beteiligten Mittäter am Tatort sind. Aber auch wenn eine Täterschaft wegen des Mitwirtenden Delikt wegen des fehlenden Anwesenheit am Tatort oder der fehlenden Mittäterschaft nicht in Betracht kommt, sondern nur Beihilfe oder Anstiftung dazu, kann noch Mittäterschaft an einem Diebstahl gemäß §§ 329, 330 oder einem Raub gemä § 333 gegeben sein. Überzeuder ist die ältere Rechtsprechung als die neue Entscheidung vom 21. 05. 1998. Zudem entspricht die ältere Rechtsprechung allerdings auch der h. M.

목차

등록된 정보가 없습니다.

참고문헌 (0)

참고문헌 신청

함께 읽어보면 좋을 논문

논문 유사도에 따라 DBpia 가 추천하는 논문입니다. 함께 보면 좋을 연관 논문을 확인해보세요!

이 논문의 저자 정보

최근 본 자료

전체보기

댓글(0)

0